Servicevertrag, gültig ab 01.01.2025
- Entlastungsbetrag gem. §45b SGB XI
- Verhinderungspflege
- Privatvertrag
Servicenr. | Bezeichnung | Leistungsinhalte | Preis |
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1 | Personenbezogene Versorgungen* |
Grundpflegerische und soziale Versorgung des Patienten:
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12,50 € pro angefangene Viertelstunde |
* Nur bei PG 1 über §45b SGB XI (131,00 €) |
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2 | Haushaltsbezogene Maßnahmen |
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12,50 € pro angefangene Viertelstunde |
2 A | Haushaltsbezogene Maßnahmen** |
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15,00 € pro angefangene Viertelstunde |
** Nur über die Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abrechenbar. ** Die Abrechnung gemäß §45b SGB XI (131,00 €) erfolgt über eine Privatrechnung, |
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3 | Freizeitgestaltende Maßnahmen |
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12,50 € pro angefangene Viertelstunde |
4 | Medizinische Maßnahmen |
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12,50 € pro angefangene Viertelstunde |
5 | Fahrdienst Leistungen |
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12,50 € pro angefangene Viertelstunde |
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Auf Verhandlungsbasis | ||
5 A | Haushaltsnahe Dienstleistungen |
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15,00 € pro angefangene Viertelstunde |
6 | Beratungsleistung |
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14,00 € pro angefangene Viertelstunde |
Sollten sich Wünsche ergeben, welche nicht in den Serviceleistungen aufgeführt sind, können diese separat zwischen Klienten und zuständigem Teamleiter verhandelt und besprochen werden.
Alle Preise verstehen sich inklusive Investitionskosten und Wegepauschalen.
Alle Serviceleistungen können je nach Kapazität erbracht werden. Einsatzzeiten können variieren und werden mit dem zuständigen Team abgesprochen. Einsätze sind 24 Stunden vorher abzusagen, anderenfalls sind diese Einsätze in Höhe von 50 % privat in Rechnung zu stellen.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.