Pflegekasse
Begriff | Definition |
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Pflegekasse | Pflegekassen sind den jeweiligen Krankenkassen unterstellt. Sie sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Hilfebedürftige Menschen, die die Unterstützung Dritter benötigen, können hier einen Antrag auf Zuordnung eines Pflegegrades stellen. Die Pflegekasse beauftragt dann die Mitarbeiter des MDK mit der Begutachtung, aus der sich der Leistungsanspruch des Betroffenen ergibt. Bei knappschaftlich Versicherten erfolgt die Begutachtung durch die Bundesknappschaft.
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