Pflegedienst
Begriff | Definition |
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Pflegedienst | In Deutschland gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär, denn pflegebedürftige Senioren möchten ihr Leben, so lange wie möglich, in ihrem gewohnten Umfeld verbringen. Ist eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung nicht erforderlich, kann ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung und Versorgung des hilfebedürftigen, älteren Menschens übernehmen.
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