Gesetzliche Pflegeversicherung
Begriff | Definition |
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Gesetzliche Pflegeversicherung | Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet als Pflichtversicherung den Betroffenen im Fall einer PflegebedürftigkeitHilfe in Form von Pflegegeldzahlungen oder Pflegesachleistungen. Zusätzlich können finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Umbauten im Rahmen einerWohnraumanpassungbeantragt werden. Die Art der Unterstützung hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Laut dem 11. Sozialgesetzbuch ist die soziale Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Der monatliche Beitrag für gesetzlich Pflegeversicherte richtet sich nach dem Einkommen. Wird ein Versicherter pflegebedürftig und nimmt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch, muss er dennoch seine Pflichtbeiträge zahlen.
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